Bildungsangebot

Die Duale Berufsoberschule und der Fachhochschulreifeunterricht der BBS Landstuhl

führen zur Fachhochschulreifeprüfung.

Als Aufnahmevoraussetzung für die duale Berufsoberschule gilt der qualifizierte Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
und der Abschluss der höheren Berufsfachschule
oder einer mindestens 2-jährigen Fachschule
oder einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung
oder einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis.

Die Zulassung zum Fachhochschulreifeunterricht und zu einzelnen Lernbausteinen erhält, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I hat
und sich in einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung befindet
oder eine dreijährige Berufsfachschule
oder eine höhere Berufsfachschule
oder eine Fachschule besucht.

Zur Teilnahme an einzelnen Lernbausteinen, die zur Fachhochschulreife führen, wird zugelassen, wer in einem anderen Bildungsgang der berufsbildenden Schule alle Lernbausteine des betreffenden Faches, die zum qualifizierten Sekundarabschluss I führen, mit Erfolg abgeschlossen hat.

Der Unterricht kann für Schülerinnen und Schüler der dualen Berufsoberschule gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fachhochschulreifeunterricht schulformübergreifend erteilt werden.

Der Besuch der dualen Berufsoberschule dauert höchstens 2 Jahre. Der Fachhochschulreifeunterricht erstreckt sich höchstens auf die Dauer des Bildungsganges, den die Schülerin oder der Schüler besucht.

In einer Woche werden höchstens 13 Unterrichtsstunden angeboten. (Stundentafel)

Die duale Berufsoberschule und der Fachhochschulreifeunterricht schließen mit einer Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife ab. Zu der Prüfung wird zugelassen, wer die vorgesehene Gesamtstundenzahl der Unterrichtsfächer nachweist. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Insbesondere erhalten Schülerinnen und Schüler der zweijährigen höheren Berufsfachschule das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn sie die Fachhochschulreifeprüfung bestehen und ein Praktikumszeugnis über ein einschlägiges mindestens halbjähriges Praktikum nach dem Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule oder ein Arbeitszeugnis einer nach dem Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule ausgeübten mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit besitzen.